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Stellplätze |
1 Bei der Ankunft muß jeder Camper dem Empfangsbüro einen amtlichen Ausweis für Camping- und Gesetzeseintragungen hinterlassen.
2 Der Gast ist verpflichtet zu kontrollieren, ob die Aufnahme korrekt, entsprechend der Ausrüstung und der Anzahl der Personen vorgenommen wurde und eventuelle Änderungen oder Fehler sofort zu melden.
3 Der Standplatz kann vom Camper, unter Berücksichtigung der Anweisungen des Platzpersonals, gewählt und nur mit vorhergehender Genehmigung gewechselt werden.
4 Alle Fahrzeuge, im besonderen motorangetriebene, dürfen nur zum Ein- und Ausfahren und nur während der erlaubten Zeiten benützt werden. Sie müssen innerhalb des Campinggeländes sehr langsam fahren (max.10 km/h) und die errichteten Hinweisschilder beachten.
5 Die Campinggäste werden gebeten, sich zu jeder Tages- und Nachtzeit rücksichtsvoll zu verhalten und die Ruhe der Mitgäste zu achten. Während der Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 23 bis 7 Uhr ist die Benutzung von Fahrzeugen, Fernsehgeräten, Radios und anderen Lärmquellen strengstens untersagt.
6 Es ist verboten: Abfälle ausserhalb der vorgesehen Müllbehälter zu werfen; - die über das Gelände verteilten Wasserzapfstellen zum Waschen und zum Reinigen von Gegenständen zu benutzen; - offene Feuer sowohl im Platz als auch am Strand anzuzünden; - Löcher in den Boden zu graben oder Gräben zu ziehen; - Umzäunungen zu errichten oder Seile in Personenhöhe zu spannen.
7 Minderjährige werden nur in Begleitung der Eltern aufgenommen.
8 Die Erwachsenen sind unmittelbar für das Benehmen der eigenen Kinder verantwortlich. In keinem Fall dürfen ihre Lebhaftigkeit und ihre Gewohnheiten die Ruhe und Sicherheit der anderen Campinggäste beeinträchtigen - Die Kinder müssen immer in Begleitung einer erwachsenen Person die sanitären Anlagen benützen.
9 Die Campingleitung übernimmt keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, Personen- und Sachschäden usw., die nicht auf direktes Verschulden bzw. Nachlässigkeit des Platzpersonals zurückzuführen sind. Keine Haftung auch für durch Unwetter und höhere Gewalt verursachte Schäden.
10 Die Gäste sind gehalten, auch eventuelle besondere Anweisungen zu befolgen, die Ihnen im Bedarfsfall vom Platzpersonal auferlegt werden könnten.
11 Besucher unserer Gäste erhalten Zutritt zum Campingplatz erst nach Einholung einer regulären Erlaubnis und Hinterlegung eines Ausweises bei der Campingleitung. Ausserdem wird den Besuchern eine Tagesgebühr berechnet.
12 Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
13 Kindern bis 13 Jahre ist es nicht erlaubt, nach 21 Uhr mit dem Fahrrad umherzufahren.
14 Aus Sicherheits- und Umweltgründen ist es nicht erlaubt im bewohnten Platzbereich mit Holzkohle zu grillen. Wir bitten Sie, den Grillplatz im nordöstlichen Teil des Campingplatzes neben dem Autowaschplatz zu benutzen.
Die vorliegende Campingordnung wird jedem Gast bei der Ankunft überreicht und ist ausserdem beim Aufnahmebüro zur Einsichtnahme angeschlagen.
Die Aufnahme in den Campingplatz setzt daher die volle Anerkennung dieser Ordnung seitens des Gastes voraus.
Die Campingleitung behält sich das Recht vor, alle diejenigen vom Platz zu verweisen, die die Harmonie und die Sicherheit der Gemeinschaft stören. |